Häufig gestellte Fragen zur Nahwärme
Bisher erzeugt in den meisten Gebäuden ein Ölbrenner rund 75 °C heißes Wasser, versorgt damit Heizkörper und stellt Warmwasser bereit. Bei einem Nahwärmenetz wird rund 75 °C heißes Wasser über die Fernwärmeleitung direkt ins Haus geliefert. Eine von uns, in Ihrem Keller, installierte Wärmeübergabestation übergibt die Wärme dann an Ihre bestehende Heizungsverteilung. Einzelne Heizungsanlagen in den Gebäuden werden also durch eine zentrale „Dorfheizung“ ersetzt.
Er kann die alte Ölheizung samt Öltanks ausbauen und hat dadurch einen Raum mehr zur Verfügung. Es entfallen zukünftig alle Kosten für Reparatur und Wartung der Heizungsanlage und der Öltanks. Auch ist nie mehr wieder eine Ersatzinvestition in die Heizungsanlage notwendig. Die Vorgaben des regenerativen Wärmegesetz Baden-Württemberg sind automatisch erfüllt, weil man 100 % (statt der geforderten 15 %) regenerative Energie im Heizsystem hat.
Grundvoraussetzung ist eine bestehende Zentralheizung mit Heizkörpern. Wer elektrisch heizt, kann nur an die Nahwärme anschließen, wenn er Rohrleitungen und Heizkörper in seinem Haus installiert.
Neben der Biogasanlage mit drei BHKWs sorgt ein großer Pufferspeicher und ein großer Ölkessel, der für den Notfall bereit steht für ausreichend Wärmeproduktion. Sollten alle Systeme gleichzeitig ausfallen, wird die Wärmeversorgung über eine mobile Heizzentrale sichergestellt. Die Versorgungssicherheit ist definitiv höher als bei einer Einzelheizung.
Der Anschluss umfasst die Leitung bis in Ihr Haus und die Übergabestation mit Heizungsregelung.
Grundsätzlich können Gebäude ans bestehende Wärmenetz auch nachträglich angeschlossen werden. Dann allerdings auf eigene Kosten. Da alle Arbeiten nur einmal benötigt werden (Straße öffnen, Netz absperren, T-Stück setzen, Leitung durch Vorgarten, Kernbohrung, Verrohrung im Keller, Installation der Wärmeübergabestation) kostet ein nachträglicher Anschluss deutlich mehr.
Zusammen mit dem Nahwärmenetz wird ein Leckagesystem eingebaut. Eine eventuelle Undichtigkeit wird direkt vom System gemeldet und kann örtlich exakt bestimmt werden.
In einem Liter Heizöl sind 10 kWh Energie enthalten. Bei Ölheizungen kommt allerdings nicht die vollständige Wärmemenge als Nutzenergie in den Wohnräumen an. Der Wirkungsgrad liegt wegen der Abgasverluste (in den Kamin) und der Abstrahlverluste (in den Heizraum) nur bei rund 70 %. Beim Nahwärmenetz bezahlt der Abnehmer nur die tatsächlich abgenommene Nutzenergie. Zum Vergleich 1 Liter Heizöl für 75 Cent bringt ca. 7 kWh Heizwärme im Haus. Damit kostet die kWh nur bezogen auf den Brennstoff umgerechnet 10,7 Cent. Hinzu kommen Betriebskosten (Schornsteinfeger, Reparatur, Wartung) und Kapitalkosten (Anschaffung bzw. Neuanschaffung Heizungsanlage).
Da der Preis von der Anschlussdichte abhängt, kann dieser derzeit noch nicht festgelegt werden. Er setzt sich aus den Anschlusskosten, Grundpreis und Arbeitspreis zusammen.
Ja. Selbstverständlich können sämtliche Anlagen, die bislang mit erneuerbaren Energien betrieben werden, auch weiterhin genutzt werden.
Ja, eine bestehende Solaranlage kann weiter genutzt werden.
Wenn sie technisch noch in Ordnung und jünger als zehn Jahre ist, kann man versuchen, diese zu verkaufen, z. B. über Kleinanzeige. Wenn sie älter ist, lohnt der Aufwand des Aus- und Einbaus nicht. Dann sollte man sie stilllegen bzw. verschrotten.
Entweder diese verbleiben an ihrem Ort, nehmen aber auch weiterhin Platz weg. Oder der Hauseigentümer lässt sie ausbauen und gewinnt zusätzlichen Platz.
Auf den voraussichtlichen Betrag der Jahresverbrauchsabrechnung werden von Januar bis Dezember des laufenden Jahres monatliche Abschlagszahlungen erhoben. Die Abschläge sind jeweils am 15. Des Folgemonats zur Zahlung fällig. Dann gibt es eine Nachzahlung oder Erstattung und die Abschläge fürs laufende Jahr werden neu festgelegt. So, wie Sie es von Ihrer Stromabrechnung gewöhnt sind.
Alle Einrichtungen bis einschließlich der Wärmeübergabestation bleiben im Eigentum von der Bioenergie Schmid GmbH & Co. KG und müssen von uns auf unsere Kosten repariert werden.
Auf der Wärmeübergabestation ist ein Aufkleber mit unserer Telefonnummer. Bei Störungen auf der Kundenseite (z. B. defekte Umwälzpumpe) ist unser Stördienst nicht zuständig, sondern Ihr bisheriger Heizungsbetrieb.
Der Wärmelieferungsvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten an den neuen Eigentümer über. Bei einer anderen Heizungsanlage würde diese ja auch mit dem Haus verkauft / vererbt.