Information zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Bioenergie SchmidAllgemein

Sehr geehrte Nahwärmekunden,

um die extrem gestiegenen Energiekosten abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse.

Wir möchten Sie informieren, dass wir als Wärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation zu leisten (§4 Absatz 1 EWSG). Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.

Die tatsächliche Höhe der Kompensation ergibt sich nach dem Verfahren gemäß §4 Abs. 1 EWSG und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab.

Wir werden Ihnen im Dezember einen vom Bund vorgeschriebenen Betrag auf Ihr Konto gutschreiben.

Zur Plausibilisierung der an Sie zu leistenden Kompensationszahlung sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu Ihnen an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln. Zu diesen Informationen zählen eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, eine Postanschrift sowie Wärmemengen und Zahlbeträge.